Inhaltsverzeichnis
- Revision als Rechtsmittel: Was ist das?
- Wann ist eine Revision sinnvoll?
- Revisionsgründe: Darüber entscheiden Revisionsgerichte
- Gegen ein Urteil im Strafrecht Revision einlegen: So gehen Sie richtig vor
- Revision zurückgewiesen: Was passiert nun?
- Häufige Fragen zur Revision im Strafrecht
Die Revision ist ein sogenanntes Rechtsmittel. Ein Rechtsmittel kann eingelegt werden, um ein bereits verkündetes Urteil von der nächsthöheren Gerichtsinstanz auf Verfahrens- oder Rechtsfehler überprüfen zu lassen. Dieses Rechtsmittel einzulegen, ist dabei in strafrechtlichen Verfahren genauso möglich wie in einem Zivilprozess oder Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Rechtsanwalt Manfred Zipper und Rechtsanwalt Dr. Jonas Hennig klären Sie unter anderem darüber auf, was eine Revision genau ist, wie Sie Revision einlegen können und wie das Revisionsverfahren vonstattengeht.
Experten-Autoren dieses Themas
Rechtsanwalt Manfred Zipper
Rechtsanwalt Dr. Jonas Hennig
Revision als Rechtsmittel: Was ist das?
Rechtsanwalt Dr. Jonas Hennig

Mit der Revision können Urteile der Tatgerichte auf Rechtsfehler überprüft werden. Tatgerichte sind die Gerichte, denen die Aufklärung und Feststellung des konkreten Sachverhaltes, die Rechtsanwendung auf diese Lebenssachverhalte und die Ermittlung einer tat- und schuldangemessenen Strafe obliegt.
a) In diesem Prozess besteht die Gefahr, dass dem Tatgericht Verfahrensfehler oder Fehler in der Anwendung des materiellen Strafrechts unterlaufen.
Im Vorfeld, während und nach der Hauptverhandlung ist das Tatgericht an eine Vielzahl von Regelungen über das Zustandekommen eines Urteils gebunden. Hierzu zählen beispielsweise Regelungen über die Besetzung des Gerichts, die Anwesenheit der Öffentlichkeit oder über zulässige Unterbrechungen zwischen den Verhandlungsterminen. Unterlaufen dem Gericht hierbei Fehler, handelt es sich um einen Verfahrensfehler.
Neben diesen Verfahrensfehlern kann mit der Revision gerügt werden, dass die Richter*innen die Strafnormen oder Strafzumessungsnormen selbst falsch angewandt haben. Im Unterschied zur Berufung findet allerdings keine neue Beweisaufnahme statt. Das bedeutet, dass das Revisionsgericht bei seiner Überprüfung des Urteils den von der Tatsacheninstanz festgestellten Sachverhalt zugrunde zu legen hat. Hat das Gericht aus diesem Sachverhalt falsche rechtliche Schlüsse gezogen, ist das Urteil fehlerhaft und kann durch das Revisionsgericht aufgehoben werden.
b) Zweck der Revision ist damit einerseits die rechtliche Kontrolle der Tatgerichte. Dies hat den Hintergrund, dass gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts oder Oberlandesgerichts keine Berufung zulässig ist. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass das Verfahren vor diesen Gerichten in der Regel mit mehr Kapazitäten und einer höheren Sorgfalt als vor dem Amtsgericht erfolgt, sodass eine gänzlich neue Tatsacheninstanz nicht notwendig erscheint. Ebenso sind Strafprozesse vor diesen Gerichten häufig umfangreich, sodass eine erneute Tatsacheninstanz den Abschluss des Prozesses um mehrere Jahre verzögern kann. Diese Prämisse kann in einem Rechtsstaat jedoch nur gelten, wenn das Urteil in einem gesetzmäßigen Verfahren zustande gekommen ist und die Möglichkeit einer Überprüfung der Rechtsanwendung des Tatgerichts besteht. Daher ist gegen Urteile der Landes- und Oberlandesgerichte die Revision möglich.

Gleichzeitig bezweckt die Revision eine einheitliche Rechtsanwendung in der Bundesrepublik. Denn über die Revisionen entscheiden – je nach Ausgangsinstanz – das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof. Deren Entscheidungen entfalten eine mittelbare Bindungswirkung für die Amts- und Landgerichte, deren Urteile ihrerseits im Wege der Revision bei abweichender Rechtsauslegung aufgehoben werden können.
Gleichzeitig bestimmt das Gesetz, dass das konkrete Tatgericht, an das die Sache bei Erfolg der Revision zurückverwiesen wird, die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts seiner neuen Entscheidung zugrunde zu legen hat.
c) Eine besondere Form der Revision ist die Sprungrevision. Diese ermöglicht es, gegen Urteile der Amtsgerichte – gegen die zunächst mit der Berufung vorzugehen wäre, anstelle dessen sofort –Revision einzulegen. Das zuständige Oberlandesgericht überprüft daraufhin das amtsgerichtliche Urteil auf Rechtsfehler.
d) Legt lediglich der Angeklagte Revision ein, darf sich die Art und Höhe einer etwaigen Strafe durch die Revision nicht verschlechtern. Dies soll verhindern, dass der Angeklagte aus Sorge vor einer härteren Strafe auf die Einlegung des Rechtsmittels verzichtet und womöglich ein fehlerhaftes Urteil akzeptiert. Gleiches gilt, sofern die Staatsanwaltschaft, die verpflichtet ist, sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln, zugunsten des Angeklagten Revision einlegt.
Beispiel: Legt der Angeklagte gegen eine Verurteilung wegen Raubes eine Revision ein, und stellt sich in der folgenden Überprüfung heraus, dass die festgestellte Handlung des Angeklagten einen härter bestraften schweren Raub darstellt, bleibt es bei der Strafhöhe des angegriffenen Urteils.
Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Staatsanwaltschaft zulasten des Angeklagten Revision einlegt.
Das Revisionsgericht überprüft, ob das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht.
a) Zunächst überprüft das Revisionsgericht, ob von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrenshindernisse vorliegen, die das Gericht übersehen hat. Hierzu zählt zum Beispiel das Fehlen eines Strafantrags bei sogenannten Antragsdelikten oder der Strafklageverbrauch, der dann eintritt, wenn der Angeklagte bereits wegen derselben Tat verurteilt worden ist.
b) Im nächsten Schritt prüft das Revisionsgericht, ob Verfahrensfehler vorliegen. Dies ist der Fall, wenn erforderliche Verfahrenshandlungen unterblieben sind, fehlerhaft vorgenommen wurden oder gar unzulässige Handlungen erfolgt sind. Ein solcher Fehler kann zum Beispiel darin liegen, dass Beweisanträge der Verteidigung zu Unrecht abgelehnt werden. Nach derartigen Verstößen sucht das Revisionsgericht jedoch nicht selbstständig. Diese müssen vielmehr durch den Angeklagten bzw. seinen Verteidiger mit der Verfahrensrüge gerügt werden. Hierbei ist zu beachten, dass alle Umstände, aus denen sich der Verfahrensverstoß ergeben soll, vollständig vorgetragen werden müssen. Das Gericht muss in die Lage versetzt werden, das Vorliegen eines solchen ausschließlich anhand des Vortrags ermitteln zu können.
Im Rahmen der Verfahrensrüge ist zwischen absoluten und relativen Revisionsgründen zu unterscheiden. Während bei den absoluten Revisionsgründen bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht vermutet wird (z. B. Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz oder falsche Besetzung des Gerichts), dass das Urteil auf diesem Fehler beruht, muss dies bei relativen Revisionsgründen (z. B. fehlerhafter Ablehnung eines Beweisantrags) dargelegt und erforderlichenfalls bewiesen werden, was im Einzelfall Schwierigkeiten bereiten kann.
c) Fehler hinsichtlich der Anwendung des materiellen Rechts, das heißt, der Strafnormen und Strafzumessungsnormen selbst können durch die Sachrüge geltend gemacht werden. Aufgrund dieser prüft das Revisionsgericht selbst umfassend, ob das Urteil auf Fehlern des Gerichts beruht.
aa) Hierbei wird zunächst geprüft, ob das Gericht dem Urteil ausreichende tatsächliche Feststellungen zugrunde gelegt hat, die eine sachliche Anwendung des Rechts ermöglichen. Hieran mangelt es zum Beispiel, wenn Feststellungen zu einzelnen Merkmalen einer Strafnorm gänzlich fehlen (z. B. keine Ausführungen zum Vorsatz) oder die Darstellung des Sachverhalts logische Denkfehler enthält, sodass dieser so wie dargestellt nicht stattgefunden haben kann.
bb) Ebenso prüft das Revisionsgericht, ob das Tatgericht Fehler bei der Würdigung der erhobenen Beweise gemacht hat. Da die Einschätzung der Glaubhaftigkeit einer Aussage in der Regel von dem Gesamteindruck in der Hauptverhandlung abhängt, liegt jedoch noch kein Rechtsfehler vor, wenn auch andere Bewertungen der Aussage möglich erscheinen. Hier haben die Tatgerichte leider ein weites Ermessen, das nur teilweise in der Revision überprüft werden kann.
cc) Das Kernstück der auf die Sachrüge erfolgenden Prüfung ist die Frage, ob das Tatgericht das materielle Recht richtig angewandt hat. Ein Fehler liegt zum Beispiel vor, wenn das Gericht ein Strafgesetz falsch interpretiert oder ein Strafgesetz fälschlicherweise als erfüllt ansieht, obwohl das Verhalten des Angeklagten diesen Tatbestand überhaupt nicht erfüllt.
Beispiel: A schubst B gegen eine Wand. Das Tatgericht verurteilt A wegen gefährlicher Körperverletzung, weil es die Wand als gefährliches Werkzeug (§§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) ansieht. Gefährliche Werkzeuge sind jedoch nur bewegliche Gegenstände.
Schließlich prüft das Revisionsgericht das Vorliegen von Fehlern bei der Strafzumessung. Hierin kann ein Rechtsfehler liegen, wenn das Tatgericht einen falschen Strafrahmen zugrunde legt oder unzulässige Strafzumessungskriterien heranzieht.
Beispiel: Das Gericht berücksichtigt strafschärfend, dass der Angeklagte kein Geständnis abgelegt hat. Dies verstößt gegen das grundgesetzlich geschützte Recht zu schweigen.
Wann ist eine Revision sinnvoll?
Rechtsanwalt Dr. Jonas Hennig
a) Eine Revision ist sinnvoll, wenn nach entsprechender Prüfung die Chance besteht, das Urteil zur Aufhebung zu bringen, und man mit dem Ergebnis des Urteils unzufrieden ist.
Für diese Prüfung muss das schriftliche Urteil und das Hauptverhandlungsprotokoll auf eine Vielzahl von Verfahrensfehlern überprüft werden. Häufig haben diese überhaupt nichts mit dem eigentlichen Sachverhalt oder der vom Angeklagten als ungerecht empfundenen Strafe zu tun. Gleichwohl können ebendiese Fehler zur Urteilsaufhebung führen. Und genau dies führt zu einem neuen Prozess und damit zu einer neuen Chance auf ein besseres Ergebnis.
b) Eine Sprungrevision gegen Urteile des Strafrichters oder Schöffengerichts (Amtsgericht) ist nur zu empfehlen, wenn lediglich Rechtsfehler zu beanstanden sind und die Sprungrevision mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird. Der Vorteil der Sprungrevision liegt darin, dass Rechtsfehler hiermit schnell und einfach überprüft lassen werden können und nicht zunächst eine neue Tatsacheninstanz (Berufung) durchlaufen werden muss. Der Nachteil besteht darin, dass diese Tatsacheninstanz „verloren geht“, wenn die Sprungrevision erfolglos ist. Denn auch hier hätte ein für den Angeklagten besseres Ergebnis erzielt werden können.
Hat eine Sprungrevision hingegen Erfolg, wird die Sache an die Amtsgerichte zurückverwiesen. Gegen deren erneutes Urteil kann sodann wieder Berufung und Revision eingelegt werden. Hierdurch wird eine vereinfachte rechtliche Kontrolle auf Rechtsfehler und die anschließende Erhaltung des gesamten Instanzenzuges erreicht. Häufig kann die Justiz auf diese Weise mürbegemacht werden und ist am Ende sogar bereit, ein Verfahren einzustellen.
c) In jedem Einzelfall sollte mit einem erfahrenen Verteidiger und Fachanwalt für Strafrecht erörtert werden, ob eine Revision sinnvoll ist. Die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Revision erfordern eine akribische Analyse des Urteils und hervorragende Kenntnisse der facettenreichen Rechtsprechung. Denn nicht jeder Rechtsfehler führt zu einer Aufhebung des Urteils. Viele Fachanwälte für Strafrecht sind keine Revisionsexperten. Achten Sie unbedingt darauf, dass der Anwalt einen Schwerpunkt im Revisionsrecht hat und über entsprechende Expertise verfügt.
Revisionsgründe: Darüber entscheiden Revisionsgerichte
Rechtsanwalt Dr. Jonas Hennig
Das Revisionsgericht überprüft, ob das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht.
a) Zunächst überprüft das Revisionsgericht, ob von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrenshindernisse vorliegen, die das Gericht übersehen hat. Hierzu zählt zum Beispiel das Fehlen eines Strafantrags bei sogenannten Antragsdelikten oder der Strafklageverbrauch, der dann eintritt, wenn der Angeklagte bereits wegen derselben Tat verurteilt worden ist.
b) Im nächsten Schritt prüft das Revisionsgericht, ob Verfahrensfehler vorliegen. Dies ist der Fall, wenn erforderliche Verfahrenshandlungen unterblieben sind, fehlerhaft vorgenommen wurden oder gar unzulässige Handlungen erfolgt sind. Ein solcher Fehler kann zum Beispiel darin liegen, dass Beweisanträge der Verteidigung zu Unrecht abgelehnt werden. Nach derartigen Verstößen sucht das Revisionsgericht jedoch nicht selbstständig. Diese müssen vielmehr durch den Angeklagten bzw. seinen Verteidiger mit der Verfahrensrüge gerügt werden. Hierbei ist zu beachten, dass alle Umstände, aus denen sich der Verfahrensverstoß ergeben soll, vollständig vorgetragen werden müssen. Das Gericht muss in die Lage versetzt werden, das Vorliegen eines solchen ausschließlich anhand des Vortrags ermitteln zu können.
Im Rahmen der Verfahrensrüge ist zwischen absoluten und relativen Revisionsgründen zu unterscheiden. Während bei den absoluten Revisionsgründen bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht vermutet wird (z. B. Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz oder falsche Besetzung des Gerichts), dass das Urteil auf diesem Fehler beruht, muss dies bei relativen Revisionsgründen (z. B. fehlerhafter Ablehnung eines Beweisantrags) dargelegt und erforderlichenfalls bewiesen werden, was im Einzelfall Schwierigkeiten bereiten kann.
c) Fehler hinsichtlich der Anwendung des materiellen Rechts, das heißt, der Strafnormen und Strafzumessungsnormen selbst können durch die Sachrüge geltend gemacht werden. Aufgrund dieser prüft das Revisionsgericht selbst umfassend, ob das Urteil auf Fehlern des Gerichts beruht.
aa) Hierbei wird zunächst geprüft, ob das Gericht dem Urteil ausreichende tatsächliche Feststellungen zugrunde gelegt hat, die eine sachliche Anwendung des Rechts ermöglichen. Hieran mangelt es zum Beispiel, wenn Feststellungen zu einzelnen Merkmalen einer Strafnorm gänzlich fehlen (z. B. keine Ausführungen zum Vorsatz) oder die Darstellung des Sachverhalts logische Denkfehler enthält, sodass dieser so wie dargestellt nicht stattgefunden haben kann.
bb) Ebenso prüft das Revisionsgericht, ob das Tatgericht Fehler bei der Würdigung der erhobenen Beweise gemacht hat. Da die Einschätzung der Glaubhaftigkeit einer Aussage in der Regel von dem Gesamteindruck in der Hauptverhandlung abhängt, liegt jedoch noch kein Rechtsfehler vor, wenn auch andere Bewertungen der Aussage möglich erscheinen. Hier haben die Tatgerichte leider ein weites Ermessen, das nur teilweise in der Revision überprüft werden kann.
cc) Das Kernstück der auf die Sachrüge erfolgenden Prüfung ist die Frage, ob das Tatgericht das materielle Recht richtig angewandt hat. Ein Fehler liegt zum Beispiel vor, wenn das Gericht ein Strafgesetz falsch interpretiert oder ein Strafgesetz fälschlicherweise als erfüllt ansieht, obwohl das Verhalten des Angeklagten diesen Tatbestand überhaupt nicht erfüllt.
Beispiel: A schubst B gegen eine Wand. Das Tatgericht verurteilt A wegen gefährlicher Körperverletzung, weil es die Wand als gefährliches Werkzeug (§§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) ansieht. Gefährliche Werkzeuge sind jedoch nur bewegliche Gegenstände.
Schließlich prüft das Revisionsgericht das Vorliegen von Fehlern bei der Strafzumessung. Hierin kann ein Rechtsfehler liegen, wenn das Tatgericht einen falschen Strafrahmen zugrunde legt oder unzulässige Strafzumessungskriterien heranzieht.
Beispiel: Das Gericht berücksichtigt strafschärfend, dass der Angeklagte kein Geständnis abgelegt hat. Dies verstößt gegen das grundgesetzlich geschützte Recht zu schweigen.
Gegen ein Urteil im Strafrecht Revision einlegen: So gehen Sie richtig vor
Rechtsanwalt Manfred Zipper
Der detaillierte Ablauf einer Revision sieht wie folgt aus:
Die Revision kann innerhalb einer Frist von 1 Woche gegen die Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Urteile der Oberlandesgerichte eingelegt werden.
Wenn der Mandant seinen Verteidiger beauftragt, Revision einzulegen, wird diese an das Gericht gefertigt, das das angegriffene Urteil verkündet hat. Die Revision muss also an das Ausgangsgericht gefertigt werden.
Hat die Verkündung des Urteils nicht in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden, so beginnt für diesen die einwöchige Frist mit der Zustellung, es sei denn, der Angeklagte war in der Hauptverhandlung nicht anwesend, aber von einem mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten Verteidiger vertreten.
Die Aufgaben des Strafverteidigers im Revisionsverfahren sind sehr komplex: Er hat eine ausführliche Prüfung des anzugreifenden Urteils auf Rechtsfehler durchzuführen. Dabei muss der Revisionsverteidiger zwingend die gesamten Akten einsehen und studieren. Er muss den Inhalt der Protokolle und das Urteil vollständig prüfen.
Haben sich entsprechende Rechtsfehler gefunden, müssen diese entsprechend aufgezeigt werden.
Beim Revisionsverteidiger sollte es sich um einen Anwalt handeln, der über langjährige Erfahrung mit Revisionen verfügt und bereits viele Revisionsverfahren durchgeführt hat.
Mit der Revision sollen Rechtsfehler aufgezeigt werden, die dazu führen, dass das Urteil keinen Bestand haben darf. In dem Revisionsverfahren erfolgt keine Tatsachenprüfung, sondern einzig und alleine eine Überprüfung des Urteils auf etwaige Rechtsfehler und Rechtsanwendungsfehler.
Die Revisionsbegründung ist in zwei unterschiedliche Rügen aufzuteilen: Zum einen sind die formalen Rügen und zum anderen sind die materiellen Rügen entsprechend darzustellen.
Die Revisionsbegründung muss innerhalb einer Frist von 1 Monat bei dem Ausgangsgericht eingehen. Diese Frist beginnt mit dem Ablauf der Revisionsfrist, und wenn das Urteil erst später zugestellt worden ist, mit der Zustellung des vollständigen Urteils.
Die Revisionsbegründung muss sich so lesen lassen und verständlich sein, als ob der Richter am Revisionsgericht einen ganz eigenen Fall liest. Die Revisionsbegründung muss in sich schlüssig sein, ohne dass es dafür weiterer Anlagen oder Ähnliches bedarf.
In der Revisionsbegründung werden absolute Revisionsgründe und relative Revisionsgründe dargelegt und unter Beweis gestellt.
Die absoluten Revisionsgründe sind in der StPO abschließend aufgeführt. Bei den relativen Revisionsgründen muss das Urteil auf diesen beruhen.
Ist die Revision rechtzeitig eingelegt und sind die Revisionsanträge rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form angebracht, so ist die Revisionsschrift dem Gegner des Beschwerdeführers zuzustellen. Diesem steht es frei, binnen einer Woche eine schriftliche Gegenerklärung einzureichen. Wird das Urteil wegen eines Verfahrensmangels angefochten, so gibt der Staatsanwalt in dieser Frist eine Gegenerklärung ab, wenn anzunehmen ist, dass dadurch die Prüfung der Revisionsbeschwerde erleichtert wird.
Das Revisionsgericht überprüft nur anhand der vom Revisionsführer dargestellten Rügen, ob das Urteil an Rechtsmängeln leidet, und zum Teil auch, ob das Urteil auf diesen Rechtsmängeln beruht.
Es kommt nur in sehr seltenen Fällen zu einer mündlichen Verhandlung nach § 350 StPO. Steht fest, dass das Revisionsgericht nicht nach § 349 Absatz 1, 2 Absatz 4 verfahren kann oder will, bestimmt der Vorsitzende den Termin zur Hauptverhandlung und ordnet zugleich die Mitteilung hierüber an.
Anwesenheitsverpflichtet ist allein der notwendige Verteidiger. Alle anderen sind nicht zur Anwesenheit verpflichtet.
Wenn die Staatsanwaltschaft erfolgreich eine Revision einlegt, kommt es in der Regel zu einer mündlichen Verhandlung.
In der Regel wird aber über die Revision in einem Beschluss entschieden.
Nach erfolgreicher Revision kommt es entweder gleich zu einem Freispruch durch das Revisionsgericht oder das Verfahren wird an eine andere Kammer oder einen anderen Spruchkörper des Ausgangsgerichts zurückverwiesen. Dieses wird dann erneut über das Verfahren entscheiden.
Revision zurückgewiesen: Was passiert nun?
Rechtsanwalt Manfred Zipper
Die Folgen einer Zurückweisung oder einer Verwerfung des Rechtsmittels sind für den Revisionsführer erheblich, denn ein weiteres Rechtsmittel gibt es nicht.
Der Revisionsführer kann nach § 356a StPO eine Anhörungsrüge abgeben. Diese hat die folgenden Voraussetzungen: Hat das Gericht bei einer Revisionsentscheidung den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt, versetzt es insoweit auf Antrag das Verfahren durch Beschluss in die Lage zurück, die vor dem Erlass der Entscheidung bestand. Der Antrag ist binnen einer Woche nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Revisionsgericht zu stellen und zu begründen.
Wenn die Revision als unzulässig zurückgewiesen wird, kann man ebenfalls nach § 356a StPO vorgehen.
Nach der Rechtskraft der Revisionsentscheidung ist es bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen möglich, eine Wiederaufnahme zu beantragen. Das Wiederaufnahmeverfahren ist ein sehr kompliziertes und sehr umfangreiches Verfahren.
Außerdem besteht unter Umständen auch noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde und natürlich des Gnadengesuchs.
In allen Stadien des Revisionsverfahrens drängt es sich auf, immer einen Experten zu beauftragen, der bereits auf eine große Anzahl von erfolgreichen Revisionen zurückblicken kann.
Häufige Fragen zur Revision im Strafrecht
Was bedeutet es, in einer Strafsache in Revision zu gehen?
Die Revision ist die Möglichkeit, ein fehlerhaftes Urteil in einem Revisionsverfahren zu korrigieren. Bei einer Revision wird dabei die Entscheidung nur auf Rechtsfehler (Verfahrensrecht, materielles Recht) geprüft. Die festgestellten Tatsachen aus dem Ausgangsurteil werden hingegen nicht überprüft.
Wie lange ist eine Revision im Strafrecht möglich?
Die Revision muss bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll bei der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden. So will es das Gesetz. Die Revisionsbegründung muss grundsätzlich innerhalb einer Frist von einem Monat eingehen.
Kann gegen jedes Strafurteil Revision eingelegt werden?
Grundsätzlich ist die Revision gegen Urteile möglich, die in der ersten Instanz von einem Landgericht oder Oberlandesgericht gefällt wurden. Die sog. Sprungrevision ist auch gegen das Urteil eines Amtsgerichts möglich.
Foto(s): ©pexels.com/Ekaterina Bolovtsova; ©anwalt.de/BWI
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FAQs
Was passiert wenn die Staatsanwaltschaft in Revision geht? ›
Nachdem vom Gericht geprüft wurde, ob die Revision rechtzeitig eingelegt und begründet wurde, erhält die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit einer Gegenerklärung. Die Staatsanwaltschaften machen von dieser Gegenerklärung oftmals nur dann Gebrauch, sofern Verfahrensfehler vorgebracht wurden.
Warum wird eine Revision nicht zugelassen? ›Die Revision kann nur eingelegt werden, wenn sie das Berufungsgericht vorher in dem Urteil zugelassen hat. Dies ist der Fall, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.
Was bedeutet Revision im Strafverfahren? ›Die Revision ist die letzte Chance, ein fehlerhaftes Urteil korrigieren zu lassen. Anders als das Rechtsmittel der Berufung ist die Revision keine Tatsacheninstanz, sondern das Revisionsgericht überprüft die Entscheidung nur auf Rechtsfehler.
Was ist ein Verfahrensfehler? ›Ein Verfahrensfehler liegt vor, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Verfahrenshandlung unterblieben ist oder fehlerhaft vorgenommen wurde oder wenn eine unzulässige Verfahrenshandlung vorgenommen wurde.
Wie hoch sind die Chancen bei einer Revision? ›Wie häufig sind Revisionen erfolgreich? Eine Urteilsaufhebung ist im Revisionsverfahren recht selten. Die Erfolgsquote, und damit die Erfolgsaussichten einer Revision im Strafrecht, liegt in Deutschland im Mittel zwischen 3 und 8 Prozent.
Was kommt nach der Revision? ›Das Rechtsmittel der Revision ist die letzte Möglichkeit, die Rechtskraft eines Strafurteils und die damit verbundene Strafe abzuwenden oder zumindest abzuschwächen. Danach kommt nur noch eine Verfassungsbeschwerde oder ein Wiederaufnahmeverfahren in Betracht.
Was kostet eine Revision vor Gericht? ›Gebühren bis zur Einlegung der Revision | Wahlanwalt | Pflichtverteidiger |
---|---|---|
Terminsgebühr Nrn. 4114, 4115 VV RVG | 328,75 EUR | 263,00 EUR |
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR | 20,00 EUR |
2.100,00 EUR | 1.692,00 EUR | |
Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG, 16 Prozent | 336,00 EUR | 270,72 EUR |
Die Interne Revision prüft und überwacht interne Arbeitsprozesse auf deren Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Ziel ist die Effizienzsteigerung und gleichzeitige Risikominderung im Unternehmen und das Aufzeigen von Handlungsalternativen gegenüber der Geschäftsleitung.
Was passiert wenn die Revision Erfolg hat? ›Was passiert, wenn die Revision Erfolg hat? Ist die Revision erfolgreich, also zulässig und begründet, so wird das ursprüngliche Urteil aufgehoben. Gleichzeitig werden die Feststellungen aufgehoben, die durch die Gesetzesverletzung betroffen sind. Auch eine Teilaufhebung des Urteils ist möglich.
Wer zahlt Revision? ›Wird eine Revision verworfen, trägt in der Regel der Rechtsmittelführer die vollen Kosten. Bei einer erfolgreichen Beanstandung des Urteils übernimmt teilweise die Staatskasse die Aufwendungen.
Wann haftantritt nach Revision? ›
Die oder der Verurteilte bekommt einige Zeit später, je nach Belegung der Gefängnisse und Dauer der Bearbeitung, nach 2 - 4 Monaten eine Ladung zum Haftantritt. Sie oder er muss sich dann innerhalb einer kurzen Frist (ein bis zwei Wochen) in der genannten JVA (Justizvollzugsanstalt) einfinden.
Kann die Staatsanwaltschaft in Revision gehen? ›Die Revision der Staatsanwaltschaft. Ebenso wie der Angeklagte, hat die Staatsanwaltschaft nach der Strafprozessordnung das Recht, Rechtsmittel gegen ein Urteil einzulegen sofern sie mit dem Ausgang des Verfahrens nicht einverstanden ist.
Was tun bei Verfahrensfehler? ›Bei einem Verfahrensfehler muss in der Regel mindestens der betroffene Prüfungsabschnitt wiederholt werden. Im Gegensatz dazu kommt es bei einem Bewertungsfehler idealerweise zur Anhebung der Bewertung.
Wie oft Revision Gericht? ›Wie oft kann man eine Berufung einlegen? Gegen ein Urteil lässt sich grundsätzlich nur einmal Berufung eingehen.
Was versteht man unter Revision? ›– Revision f. '(neuerliche) Überprüfung, Untersuchung, Kontrolle, Durchsicht, Überarbeitung' (2.
Warum kommt die Revision? ›Die Revision ist – anders als die Berufung – keine zweite Tatsacheninstanz. Im Rahmen der Revision wird das Urteil nämlich nur auf Verfahrens- und Rechtsfehler hin überprüft. Die Bundesgerichte sind in der Regel für zu Revision zuständig. Insbesondere im Strafprozess kann aber auch das Oberlandesgericht zuständig sein.
Wer ist zur Revision verpflichtet? ›Publikumsgesellschaften sowie wirtschaftlich bedeutende Unternehmen sind zu der umfassenderen und tiefgreifenderen Revision verpflichtet.
Was ist besser Revision oder Berufung? ›Während Berufung nur gegen Urteile des Amtsgerichts eingelegt werden kann, kann Revision gegen alle Urteile eingelegt werden. Das auf eine Berufung ergehende Urteil kann im Nachhinein mit der Revision angegriffen werden.
Wer zahlt den Anwalt bei einem Vergleich? ›Die Antwort ist eindeutig, wenn die Parteien dies in dem Vergleich ausdrücklich geregelt haben. Nicht so eindeutig war dies in dem Fall, über welchen das Oberlandesgericht Hamburg zu entscheiden hatte.
Wie viel kostet ein guter Anwalt? ›Die Kosten einer Beratung sollten immer vorher zwischen Anwalt und Mandant verabredet werden. Der Anwalt darf aber bei Verbrauchern für eine erste, noch oberflächliche Beratung nicht mehr als 190,00 €, ansonsten nicht mehr als 250,00 € abrechnen. Am besten beim Anwalt die Kosten vorab anfragen.
Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt? ›
Kosten für ein einfaches Schreiben
127 € x 0,3 Gebühren (RVG VV Nr. 2301) = 38,10 € Gebühren für ein einfaches Schreiben.
Die Aufgaben des Revisors
mit einem klaren und übersichtlichen Kontenplan arbeitet. die Ausgaben und Einnahmen der richtigen Kontengruppe zugeordnet hat. die Ausgaben und Einnahmen korrekt verbucht hat. sämtliche Ausgaben und Kosten rechtfertigen und belegen kann.
- Die ordentliche Revision.
- Die eingeschränkte Revision.
- Der Verzicht auf die Revision.
Nach der Urteilsverkündung im letzten Verhandlungstermin hat man eine Woche Zeit, um Revision einzulegen. Gleiches gilt auch für die Staatsanwaltschaft. Die Revisionseinlegung erfolgt an das Gericht, das das Urteil gesprochen hat (nicht direkt an das Revisionsgericht); sie kann persönlich oder schriftlich geschehen.
Ist eine Revision schmerzhaft? ›Tut eine Revision der Wurzelkanalbehandlung weh? Wie bei einer ersten Wurzelbehandlung wird der betroffene Bereich betäubt, sodass sie während der Behandlung keine Schmerzen spüren. Dadurch dass zunächst die alten Füllungen entfernt werden müssen, dauert die Revision etwas länger als eine normale Wurzelbehandlung.
Wie viel kostet eine Revision? ›Die Kosten für eine Uhrenrevision können variieren, befinden sich aber meist in einem Bereich zwischen 150 und 300 €. Dabei kommt es darauf an, ob Sie Ihre Uhr bei einem Uhrmacher der jeweiligen Marke oder bei einer selbstständigen Werkstatt revisionieren lassen und um was für einen Typ Uhr es sich handelt.
Wann geht die Staatsanwaltschaft in Revision? ›Die Revision muss eine Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. Dies ist in der Regel eine Woche nach der mündlichen Urteilsbegründung. Davon zu trennen ist die Revisionsbegründungsfrist. Diese beträgt einen Monat ab Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe.
Was du im Knast auf keinen Fall machen darfst? ›Soweit nichts anderes angeordnet wird, darf der Gefangene in dieser Zeit nicht an Maßnahmen außerhalb des Haftraums teilnehmen, den Raum nicht mit eigenen Gegenständen ausstatten, kein Fernsehen empfangen und nicht einkaufen. Gegenstände für die Freizeitbeschäftigung mit Ausnahme des Lesestoffs sind nicht zugelassen.
Wann hat ein Gnadengesuch Erfolg? ›Damit ein Gnadengesuch Aussicht auf Erfolg hat, muss nachgewiesen werden, dass mit der Anwendung des förmlichen Rechts kein gerechtes Urteil gefällt werden konnte. Gnade soll also Gerechtigkeit erzeugen, wo Recht und Gesetz dies nicht können.
Was ist ein Formfehler bei Gericht? ›Formfehler - Infos und Rechtsberatung
Bei Verträgen liegt ein Formfehler vor, wenn gesetzliche vorgeschrieben Formvorschriften nicht eingehalten wurden, wie z.B. die Schriftform oder die notarielle Beurkundung. Gleiches gilt für rechtsgeschäftliche Erklärungen, wie z. B Kündigungen.
Wann ist eine Prüfung ungültig? ›
Ungültig ist eine Prüfung aber nur dann, wenn dem Prüfling ein erheblicher Nachteil entstanden ist und er den Ladungsfehler vor Antritt der Prüfung gerügt hat.
Kann man die IHK verklagen? ›Widerspruch und Klage sind auch gegen die Festsetzung einzelner Noten (Bewertungen) möglich. Der Widerspruch muss gegenüber der IHK Karlsruhe schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden, und zwar innerhalb eines Monats nach Zustellung des mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheides.
Ist Revision ein Rechtsmittel? ›Die Revision ist ein sogenanntes Rechtsmittel. Ein Rechtsmittel kann eingelegt werden, um ein bereits verkündetes Urteil von der nächsthöheren Gerichtsinstanz auf Verfahrens- oder Rechtsfehler überprüfen zu lassen.
Wie lange dauert Revision Strafrecht? ›Man muss – und sollte – nicht mehr schreiben als “Ich lege gegen das Urteil [Datum, Aktenzeichen] Revision ein”. Das Gericht hat nach der Urteilsverkündung bis zu 5 Wochen (in umfangreichen Verfahren ggf. auch länger) Zeit, um die schriftlichen Urteilsgründe abzusetzen.
Was wird bei der Revision gemacht? ›Ihre Uhr wird bei einer Revision komplett zerlegt, maschinell gereinigt und nach Herstellerangaben wieder montiert. Defekte Teile werden ersetzt, der Gang justiert und die Uhr einer gründlichen Testphase unterzogen.
Wer trägt die Kosten einer Revision? ›Nach dem im Kostenrecht geltenden Veranlasserprinzip hat der Angeklagte J., der in beiden Tatsacheninstanzen wegen nahezu derselben Tatvorwürfe verurteilt worden ist, die gesamten Kosten der ersten Instanz, die kostenrechtlich als Einheit anzusehen ist, zu tragen (vgl. BGHR StPO § 465 Abs.
Wie hoch sind die Kosten eines Strafverfahrens? ›Wie hoch die Kosten für das Gericht ausfallen, hängt von der vom Richter verhängten Geld- oder Freiheitsstrafe ab. So liegen die Gebühren im ersten Rechtszug zwischen 155 und 1.100 Euro. Darüber hinaus fallen ggf. noch Ausgaben für einen Anwalt an.
Welchem Zweck dient die Revision? ›Die Revision ist – anders als die Berufung – keine zweite Tatsacheninstanz. Im Rahmen der Revision wird das Urteil nämlich nur auf Verfahrens- und Rechtsfehler hin überprüft. Die Bundesgerichte sind in der Regel für zu Revision zuständig. Insbesondere im Strafprozess kann aber auch das Oberlandesgericht zuständig sein.